Definition: Teilkostenrechnung


"Kostenrechnungssysteme, die nur einen Teil der Kosten (die variablen Kosten und/oder die Einzelkosten) auf die Kostenträger verrechnen. Durch den Verzicht auf die Schlüsselung von fixen Kosten bzw. Gemeinkosten (Gemeinkostenschlüsselung) lassen sich Teilkostenrechnungssysteme besser zur Fundierung und Kontrolle von Entscheidungen heranziehen als die Vollkostenrechnung."


Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Teilkostenrechnung, online im Internet:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/3288/teilkostenrechnung-v4.html

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