"1. Begriff: Für ein bestimmtes Kalkulations- bzw. Bezugsobjekt gebildete Differenz zwischen direkt zurechenbaren Erlösen (Einzelerlöse) und direkt zurechenbaren Kosten (Einzelkosten).
2. Merkmal: Absolute Deckungsbeiträge machen eine Aussage über die absolute Vorteilhaftigkeit des betreffenden Kalkulations- bzw. Bezugsobjekts.
Beispiel: Wird für einen Kundenauftrag ein positiver Deckungsbeitrag ermittelt, ist dieser prinzipiell anzunehmen, da er den Erfolg des Unternehmens erhöht.
Konkurrieren Kalkulations- bzw. Bezugsobjekte um knappe Kapazitäten (z.B.: Welcher von mehreren Aufträgen ist anzunehmen?), muss mit relativen Deckungsbeiträgen (engpassbezogener Deckungsbeitrag) kalkuliert werden."
Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: absoluter Deckungsbeitrag, online im Internet:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/3584/absoluter-deckungsbeitrag-v5.html