"Teilbereich der Kostenrechnung, der Kosten für Kostenträger direkt aus der Kostenartenrechnung (Einzelkosten) oder mithilfe von Kalkulationsverfahren (Kalkulation) aus der Kostenstellenrechnung übernimmt und pro Kostenträger für die gesamte Abrechnungsperiode (Kostenträgerzeitrechnung) oder pro Einheit eines Kostenträgers (Kostenträgerstückrechnung, Kalkulation) ausweist."
Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Kostenträgerrechnung, online im Internet:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/1780/kostentraegerrechnung-v5.html