Definiton: Kostenstelle


"1. Begriff: Spezielle Bezugsgröße der Kostenrechnung. Kostenstellen sind als Orte der Kostenentstehung funktionell, nach Verantwortungsbereichen, nach räumlichen Gesichtspunkten, nach Kostenträgergesichtspunkten, nach speziellen abrechnungs- oder leistungstechnischen Gesichtspunkten rechnungsmäßig abgegrenzte institutionelle Teile des Gesamtbetriebs, für die Kosten separat erfasst werden.



2. Arten:

  • a) Vorkostenstelle (Hilfskostenstelle) oder Endkostenstelle;
  • b) Hauptkostenstelle oder Nebenkostenstelle;
  • c) Hilfskostenstelle.


  • 3. Prinzipien der Bildung von Kostenstellen: Innerhalb einer Kostenstelle sollte stets eine eindeutige Beziehung zwischen den anfallenden Kosten und den erzeugten Leistungen bestehen. Zur Wirtschaftlichkeitserzielung und -kontrolle sollte eine Identität zwischen Kostenstelle und Verantwortungsbereich vorliegen. Kostenstellen sollten klar voneinander abgegrenzt sein. Der Grad der Kostenstellendifferenzierung sollte Gegenstand einer Wirtschaftlichkeitsüberlegung sein."


    Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Kostenstelle, online im Internet:
    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/634/kostenstelle-v5.html

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